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Die Zahlung erfolgt mittels Kreditkarte oder Bankeinzug.
Bei Zahlungsverzug:
Wir sind berechtigt, Mahnspesen (für jede Mahnung bis max. EUR 12,00) zu verrechnen. In der Folge wird ein Inkassoinstitut mit der Forderungseinziehung beauftragt und dafür eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Neben diesen Kosten gehen auch sämtliche beim Inkassoinstitut anfallenden Kosten (lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/96) zu Lasten der schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden. Die verrechneten Kosten müssen der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen. |